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Datenschutzrecht & Forschung zu Cornonavirus

Freitag, 24.04.2020

Guidelines für die Forschung zu COVID-19, wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 Guidelines erlassen.

Wenn Sie Forschung zu COVID-19 betreiben und dafür Gesundheitsdaten verarbeiten, berücksichtigen Sie bitte die „Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses betreffend die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“.

 

Die Guidelines 3/2020 stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung:

https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-032020-processing-data-concerning-health-purpose_en

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