Der Europäische Datenschutzausschuss hat für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 Guidelines erlassen.
Wenn Sie Forschung zu COVID-19 betreiben und dafür Gesundheitsdaten verarbeiten, berücksichtigen Sie bitte die „Guidelines des Europäischen Datenschutzausschusses betreffend die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“.
Die Guidelines 3/2020 stehen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung: